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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Netconfirm GmbH

1. Geltungsbereich 

1.1 Die folgenden Bedingungen sind stets und ausschließlich Grundlage eines jeden Geschäftes zwischen der Netconfirm GmbH und ihrem Vertragspartner. 

1.2 Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Bestimmungen der jeweils gültigen Preislisten, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. 

1.3 Mit der Abnahme von Produkten und Dienstleistungen der Netconfirm GmbH gelten die Bestimmungen als anerkannt und vereinbart. 

2. Lieferungen und Leistungen/Preise 

2.1 Die Angebote der Netconfirm GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Seiten der Netconfirm GmbH kommt ein Vertrag zustande. 

2.2 Das Recht, technisch und/oder gestalterisch Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten und Katalogen vorzunehmen, bleibt vorbehalten. Die Netconfirm GmbH ist daher berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstüchtigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. 

2.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, inkl. der am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager. 

2.4 Für alle Lieferungen bleibt der Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. 

3. Lieferfristen und -termine

3.1 Von uns genannte Liefer- und Leistungstermine stellen nur eine Angabe über die voraussichtlich frühste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar und sind unverbindlich. Alle verbindlichen Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch die Netconfirm GmbH.

3.2 Teillieferungen und Teilleistungen sind grundsätzlich zulässig. 

3.3 überschreitet die Netconfirm GmbH einen vereinbarten Liefertermin, so ist der Kunde berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten bzw. eine Schadensersatzforderung zu stellen. 

3.4 Lieferverzug tritt nicht im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, ein. Hierzu zählen Betriebsstörungen, Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder des Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

4. Gefahrübergang

4.1 Sobald die Ware zum Zweck der Versendung an den Kunden durch die Netconfirm GmbH einem Spediteur, dem Frachtführer, einem anderen zum Versand eingesetzten unselbständigen Beförderungsunternehmen oder einer sonstigen zum Transport bestimmten Person übergeben wurde, geht die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware auf den Kunden über. 

4.2 Die Art und Weise der Versendung einschließlich der Verpackung sowie die Entscheidung darüber, ob die Auslieferung der Ware an den Kunden von einem inländischen Auslieferungslager oder einem ausländischen Hersteller/Zulieferungsunternehmer erfolgt, liegt im billigen Ermessen der Netconfirm GmbH, es sei denn, vorab wurde eine andere Vereinbarung getroffen. 

5. Zahlung, Zahlungsverzug

5.1 Soweit wir bei uns bestellte Artikel nicht per Vorkasse bzw. Barnachnahme ausliefern, sind unsere Rechnungen binnen einer Woche ab Zugang ohne jeden Abzug zu bezahlen. änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. 

5.2 Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die Zahlung verweigert oder im Falle der Vorkasse oder der Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt ist die Netconfirm GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% zu berechnen. 

6. Domainregistrierung und Webhosting

6.1 Der Provider übernimmt keine Gewähr bei der Beantragung von Domain-Adressen, dieses gilt im Besonderen für bestehende Markenschutzrechte an Firmen oder Produktnamen, die mit dem Domainnamen identisch oder ähnlich sind. Eine Domain wird grundsätzlich auf den Namen des Kunden beantragt. Die Netconfirm GmbH tritt gegenüber der DENIC oder INTERNIC nur als Vermittler auf, sollte ein Kunde von einer dritten Person aufgefordert werden, eine Domain freizugeben, ist der Provider unverzüglich davon zu unterrichten. Von Ersatzansprüchen dritter Personen aufgrund einer unzulässigen Verwendung eines Domainnamens stellt der Nutzer die Firma Netconfirm GmbH frei. Für die Einhaltung dieser Rechte die nicht durch die Denic geregelt werden, ist allein der Nutzer verantwortlich. Die Netconfirm GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden und Folgeschäden aus der Beantragung und Bereitstellung einer Internet-Domain.

6.2 Pornographische, sittenwidrige oder rechtsradikale politische Seiten sowie die Darstellung von Gewalt sind nicht gestattet und werden auf unseren Servern gesperrt. Sollten Seiten gegen geltendes Recht verstoßen, erfolgt eine Anzeige bei den zuständigen Landeskriminalämtern.
Der Nutzer ist für den Inhalt der über den Server verbreiteten Angebote verantwortlich und er hat dafür Sorge zu tragen, dass das Angebot weder gegen Copyrightregelungen noch gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt sowie die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen. Sollten dem Provider Verstöße hiergegen bekannt werden, behält sich der Provider das Recht vor, das betreffende Angebot zu sperren.

6.3 Der Kunde verpflichtet sich alle Inhalte, die auf seinen Internetseiten veröffentlicht werden, als seine eigenen deutlich zu kennzeichnen (Impressum). Vorsorglich weist die Netconfirm GmbH darauf hin, dass für den Kunden eine weitere gesetzlich normierte Pflicht zur Kennzeichnung besteht, sobald und solange die Inhalte der Seiten des Kunden unter die Verantwortung im Sinne des Teledienstegesetzes (TDG) oder des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) fällt. Der Inhalt des Impressums ist teilweise vom Beruf und der Gesellschaftsform des Anbieters abhängig. Der Kunde wird sich selbst über die für ihn maßgeblichen Angaben informieren. Die Netconfirm GmbH wird von dem Kunden von allen Ansprüchen aus einer Verletzung dieser gesetzlichen Vorgaben freigestellt.

6.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Die Netconfirm GmbH ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Die Netconfirm GmbH wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.

6.5 Die Netconfirm GmbH kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. Die Netconfirm GmbH ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern ein Kunde über einen Beobachtungszeitraum hinaus die Anlagen negativ beeinflusst, so dass es hier zu Systemausfällen kommt.

6.6 Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Die Netconfirm GmbH behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.

6.7 Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming").

6.8 Der Kunde verpflichtet sich, von der Netconfirm GmbH zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen der Netconfirm GmbH nutzen, haftet der Kunde gegenüber der Netconfirm GmbH auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern der Netconfirm GmbH abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten der Netconfirm GmbH oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von der Netconfirm GmbH erhält.

6.9 Die Netconfirm GmbH weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Die Netconfirm GmbH weist des weiteren darauf hin, dass die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in so genannten Whois-Datenbanken.

6.10 Die Netconfirm GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus Warenlieferungen, auch zukünftigen, an den Kunden zustehenden Forderungen behalten wir uns das Eigentum an sämtlicher von uns dem Kunden gelieferter Ware vor. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung durch den Kunden ist bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen von uns unzulässig. 

7.2 Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.   

7.3 Die durch uns gelieferte Ware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter veräußert werden. Wird der unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Gegenstand, gleich in welchem Zustand, von dem Kunden veräußert, so tritt der Kunde schon mit dem Vertragsabschluss die für ihn aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer oder Dritte mit allen Nebenrechten an uns ab.

7.4 Wir ermächtigen den Kunden, die uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Fall sind wir weiter berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und die Ermächtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zu widerrufen. Gegen den Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend gemacht werden. Die Ausübung des Herausgabe- und Widerrufsrechts und die Pfändung eines in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.  

8. Gewährleistung

8.1 Der Kunde muss zur Erhaltung seiner Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel oder Unvollständigkeit der Leistung innerhalb von 30 Tagen seit dem Empfang den Fehler rügen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt diese Frist ab Entdeckbarkeit der Fehler.  

8.2 Nach Maßgabe des Vorstehenden übernehmen wir eine Gewährleistung von 24 Monaten nach Gefahrübergang, wobei eventuelle Ansprüche aus einer längeren Gewährleistung des Herstellers oder unserer sonstigen Vorlieferanten unberührt bleiben, die wir hiermit für den Zeitpunkt des Ablaufs unserer eigenen Gewährleistung an den Kunden abtreten. Die Gewährleistungszeit für gebrauchte Produkte beträgt 12 Monate.  

8.3 Wir sind nur für solche Mängel gewährleistungspflichtig, die nachweisbar auf vor dem Gefahrübergang liegenden Umständen beruhen und die Brauchbarkeit der Leistung nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl die Liefergegenstände nachbessern oder neu liefern. Bei wesentlichen Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegenüber dem Zulieferer des Fremderzeugnisses zustehen. Unsere Gewährleistungspflicht lebt erst nach erfolgloser gerichtlicher Inanspruchnahme des Dritten durch den Kunden auf. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt von vorstehendem Satz unberührt.

8.4 Jede Gewährleistung erlischt, wenn uns hierzu nicht angemessen Zeit und Gelegenheit gegeben wird und wenn der Kunde selbst Mängelbeseitigungsarbeiten ohne unsere Einwilligung durchführt oder durchführen lässt, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass für die gerügten Mängel solche ohne unsere Einwilligung erfolgten Mängelbeseitigungsarbeiten nicht ursächlich sind. Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei Arbeitszeit und Reisekosten zu bezahlen sind.  

8.5 Wir haften nicht dafür, dass von uns gelieferte Hardware und Software unterbrechungs- und fehlerfrei laufen, soweit dies im Rahmen der bei der Inbetriebnahme von Datenverarbeitungsanlagen üblicherweise auftretenden Probleme liegt. Der Kunde hat uns Fehler mit eindeutiger Beschreibung zu melden, damit wir den Hersteller oder Vorlieferanten informieren können. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern unsere Lieferungen in den nicht von uns freigegebenen Systemkonfigurationen (Hardware, Betriebssysteme, Netzwerke, Datenbanken) eingesetzt werden.  

9. Haftung

9.1 Die Netconfirm GmbH haftet für Schäden des Kunden nur insoweit als sie oder deren Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten fällt.  

9.2 Eine Haftung für mittelbare oder Mangelfolgeschäden sowie für Aus- und Einbaukosten ist ausgeschlossen. Diese Bestimmung erstreckt sich auf alle Schadensersatzansprüche.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort  

10.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen ist Ludwigshafen. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckprozesse. Wir sind jedoch befugt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.  

10.2 Wir können Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen, es sei denn, dass der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung schriftlich widerspricht; sofern wir für die Erfüllung der übertragenen Rechte weiterhin haften, ist eine solche Mitteilung entbehrlich.  

10.3 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Rechtsverhältnissen mit ausländischen Bestellern.

11. Schlussbestimmungen  

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Kunden unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Hinsichtlich des unwirksamen Teils verpflichten sich die Vertragsparteien bereits jetzt, eine Regelung zu treffen, die dem angestrebten Erfolg unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften so nahe wie möglich kommt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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