| Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Netconfirm GmbH
1.
Geltungsbereich
1.1 Die
folgenden Bedingungen sind stets und ausschließlich Grundlage eines
jeden Geschäftes zwischen der Netconfirm GmbH und ihrem
Vertragspartner.
1.2 Die
Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Bestimmungen der jeweils gültigen
Preislisten, soweit nicht schriftlich anders vereinbart.
1.3 Mit der
Abnahme von Produkten und Dienstleistungen der Netconfirm GmbH gelten
die Bestimmungen als anerkannt und vereinbart.
2. Lieferungen und
Leistungen/Preise
2.1 Die
Angebote der Netconfirm GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Erst
mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Seiten der Netconfirm
GmbH kommt ein Vertrag zustande.
2.2 Das Recht,
technisch und/oder gestalterisch Abweichungen von Beschreibungen und
Angaben in Prospekten und Katalogen vorzunehmen, bleibt vorbehalten.
Die Netconfirm GmbH ist daher berechtigt, abweichend von der
Bestellung des Kunden geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu
liefern, soweit deren Funktionstüchtigkeit dadurch nicht beeinträchtigt
wird.
2.3 Alle
Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und
Frachtversicherung, inkl. der am Auslieferungstag gültigen
Mehrwertsteuer, ab Lager.
2.4 Für alle
Lieferungen bleibt der Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme
ausdrücklich vorbehalten.
3. Lieferfristen
und -termine
3.1 Von uns
genannte Liefer- und Leistungstermine stellen nur eine Angabe über
die voraussichtlich frühste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar
und sind unverbindlich. Alle verbindlichen Liefervereinbarungen bedürfen
der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung
durch die Netconfirm GmbH.
3.2
Teillieferungen und Teilleistungen sind grundsätzlich zulässig.
3.3 überschreitet
die Netconfirm GmbH einen vereinbarten Liefertermin, so ist der Kunde
berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten
bzw. eine Schadensersatzforderung zu stellen.
3.4
Lieferverzug tritt nicht im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von
Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung erschweren oder unmöglich
machen, ein. Hierzu zählen Betriebsstörungen, Streiks etc., gleich
ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder des
Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
4. Gefahrübergang
4.1 Sobald die
Ware zum Zweck der Versendung an den Kunden durch die Netconfirm GmbH
einem Spediteur, dem Frachtführer, einem anderen zum Versand
eingesetzten unselbständigen Beförderungsunternehmen oder einer
sonstigen zum Transport bestimmten Person übergeben wurde, geht die
Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen
Untergangs der Ware auf den Kunden über.
4.2 Die Art
und Weise der Versendung einschließlich der Verpackung sowie die
Entscheidung darüber, ob die Auslieferung der Ware an den Kunden von
einem inländischen Auslieferungslager oder einem ausländischen
Hersteller/Zulieferungsunternehmer erfolgt, liegt im billigen Ermessen
der Netconfirm GmbH, es sei denn, vorab wurde eine andere Vereinbarung
getroffen.
5. Zahlung,
Zahlungsverzug
5.1 Soweit wir
bei uns bestellte Artikel nicht per Vorkasse bzw. Barnachnahme
ausliefern, sind unsere Rechnungen binnen einer Woche ab Zugang ohne
jeden Abzug zu bezahlen. änderungen bedürfen der schriftlichen
Vereinbarung.
5.2 Der Kunde
kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die
Zahlung verweigert oder im Falle der Vorkasse oder der Lieferung gegen
Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder
teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt ist die Netconfirm GmbH
berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% zu berechnen.
6.
Domainregistrierung und Webhosting
6.1
Der Provider übernimmt keine Gewähr bei der Beantragung von Domain-Adressen,
dieses gilt im Besonderen für bestehende Markenschutzrechte an Firmen oder Produktnamen,
die mit dem Domainnamen identisch oder ähnlich sind. Eine Domain wird grundsätzlich auf den Namen des Kunden beantragt.
Die Netconfirm GmbH tritt gegenüber der DENIC oder INTERNIC nur als Vermittler auf,
sollte ein Kunde von einer dritten Person aufgefordert werden, eine Domain freizugeben,
ist der Provider unverzüglich davon zu unterrichten.
Von Ersatzansprüchen dritter Personen aufgrund einer unzulässigen Verwendung eines Domainnamens stellt der Nutzer
die Firma Netconfirm GmbH frei.
Für die Einhaltung dieser Rechte die nicht durch die Denic geregelt werden, ist allein der Nutzer verantwortlich.
Die Netconfirm GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden und Folgeschäden aus der Beantragung und Bereitstellung einer Internet-Domain.
6.2
Pornographische, sittenwidrige oder rechtsradikale politische Seiten sowie die Darstellung von Gewalt
sind nicht gestattet und werden auf unseren Servern gesperrt. Sollten Seiten gegen geltendes Recht verstoßen,
erfolgt eine Anzeige bei den zuständigen Landeskriminalämtern.
Der Nutzer ist für den Inhalt der über den Server verbreiteten Angebote verantwortlich und er hat dafür Sorge zu tragen,
dass das Angebot weder gegen Copyrightregelungen noch gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt sowie die Erfüllung
gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen. Sollten dem Provider Verstöße hiergegen bekannt werden,
behält sich der Provider das Recht vor, das betreffende Angebot zu sperren.
6.3
Der Kunde verpflichtet sich alle Inhalte, die auf seinen Internetseiten
veröffentlicht werden, als seine eigenen deutlich zu kennzeichnen
(Impressum). Vorsorglich weist die Netconfirm GmbH darauf hin, dass für den
Kunden eine weitere gesetzlich normierte Pflicht zur Kennzeichnung
besteht, sobald und solange die Inhalte der Seiten des Kunden unter die
Verantwortung im Sinne des Teledienstegesetzes (TDG) oder des
Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) fällt. Der Inhalt des Impressums
ist teilweise vom Beruf und der Gesellschaftsform des Anbieters
abhängig. Der Kunde wird sich selbst über die für ihn maßgeblichen
Angaben informieren. Die Netconfirm GmbH wird von dem Kunden von allen
Ansprüchen aus einer Verletzung dieser gesetzlichen Vorgaben
freigestellt.
6.4
Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers,
z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher
beanspruchen, vermieden wird. Die Netconfirm GmbH ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden,
vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Die Netconfirm GmbH wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.
6.5
Die Netconfirm GmbH kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die
Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität,
insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes,
der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. Die Netconfirm GmbH ist zur fristlosen
Kündigung berechtigt, sofern ein Kunde über einen
Beobachtungszeitraum hinaus die Anlagen negativ beeinflusst,
so dass es hier zu Systemausfällen kommt.
6.6
Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten
in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Die Netconfirm GmbH behält sich das Recht vor,
für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die
in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten
sind.
6.7
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis
des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu
versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails
mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog.
"Spamming").
6.8
Der Kunde verpflichtet sich, von der Netconfirm GmbH zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu
halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon
Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der
Passwörter Leistungen der Netconfirm GmbH nutzen, haftet der Kunde
gegenüber der Netconfirm GmbH auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der
Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem
Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine
Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine
Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern der
Netconfirm GmbH abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden
dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere
vor jedem Beginn von Arbeiten der Netconfirm GmbH oder vor der Installation
von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im
übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und
Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der
operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für
Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von der
Netconfirm GmbH erhält.
6.9
Die Netconfirm GmbH weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass
personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung
gespeichert werden. Die Netconfirm GmbH weist des weiteren darauf hin, dass die
Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung
beteiligten Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung
des Inhabers der Domain veröffentlicht werden einschließlich der
öffentlichen Abfragemöglichkeit in so genannten Whois-Datenbanken.
6.10
Die Netconfirm GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der
Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem
Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend
gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf
dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen
auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht
jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter
Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit
einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die
Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern
gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
7.
Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur
vollständigen Bezahlung aller uns aus Warenlieferungen, auch zukünftigen,
an den Kunden zustehenden Forderungen behalten wir uns das Eigentum an
sämtlicher von uns dem Kunden gelieferter Ware vor. Dies gilt auch,
wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung durch den Kunden ist bis
zur restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen von uns unzulässig.
7.2 Bei Pfändungen
sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der
Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.
7.3 Die durch
uns gelieferte Ware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
weiter veräußert werden.
Wird
der unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Gegenstand, gleich in welchem
Zustand, von dem Kunden veräußert, so tritt der Kunde schon mit dem
Vertragsabschluss die für ihn aus der Veräußerung entstehenden
Forderungen gegen seinen Abnehmer oder Dritte mit allen Nebenrechten
an uns ab.
7.4 Wir ermächtigen
den Kunden, die uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im
eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann
widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Fall sind wir weiter berechtigt,
die Herausgabe der Ware zu verlangen und die Ermächtigung zur
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zu widerrufen. Gegen den
Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend
gemacht werden. Die Ausübung des Herausgabe- und Widerrufsrechts und
die Pfändung eines in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden
Gegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
8. Gewährleistung
8.1 Der Kunde
muss zur Erhaltung seiner Gewährleistungsansprüche wegen
offensichtlicher Mängel oder Unvollständigkeit der Leistung
innerhalb von 30 Tagen seit dem Empfang den Fehler rügen. Bei nicht
offensichtlichen Mängeln gilt diese Frist ab Entdeckbarkeit der
Fehler.
8.2 Nach Maßgabe
des Vorstehenden übernehmen wir eine Gewährleistung von 24 Monaten
nach Gefahrübergang, wobei eventuelle Ansprüche aus einer längeren
Gewährleistung des Herstellers oder unserer sonstigen Vorlieferanten
unberührt bleiben, die wir hiermit für den Zeitpunkt des Ablaufs
unserer eigenen Gewährleistung an den Kunden abtreten. Die
Gewährleistungszeit für gebrauchte Produkte beträgt 12 Monate.
8.3 Wir sind
nur für solche Mängel gewährleistungspflichtig, die nachweisbar auf
vor dem Gefahrübergang liegenden Umständen beruhen und die
Brauchbarkeit der Leistung nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Bei
berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl die
Liefergegenstände nachbessern oder neu liefern. Bei wesentlichen
Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung
der Haftungsansprüche, die uns gegenüber dem Zulieferer des
Fremderzeugnisses zustehen. Unsere Gewährleistungspflicht lebt erst
nach erfolgloser gerichtlicher Inanspruchnahme des Dritten durch den
Kunden auf. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt von
vorstehendem Satz unberührt.
8.4 Jede Gewährleistung
erlischt, wenn uns hierzu nicht angemessen Zeit und Gelegenheit
gegeben wird und wenn der Kunde selbst Mängelbeseitigungsarbeiten
ohne unsere Einwilligung durchführt oder durchführen lässt, es sei
denn der Kunde kann nachweisen, dass für die gerügten Mängel solche
ohne unsere Einwilligung erfolgten Mängelbeseitigungsarbeiten nicht
ursächlich sind.
Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von
ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen
entsprechen, wobei Arbeitszeit und Reisekosten zu bezahlen sind.
8.5 Wir haften
nicht dafür, dass von uns gelieferte Hardware und Software
unterbrechungs- und fehlerfrei laufen, soweit dies im Rahmen der bei
der Inbetriebnahme von Datenverarbeitungsanlagen üblicherweise
auftretenden Probleme liegt. Der Kunde hat uns Fehler mit eindeutiger
Beschreibung zu melden, damit wir den Hersteller oder Vorlieferanten
informieren können. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern
unsere Lieferungen in den nicht von uns freigegebenen
Systemkonfigurationen (Hardware, Betriebssysteme, Netzwerke,
Datenbanken) eingesetzt werden.
9. Haftung
9.1 Die
Netconfirm GmbH haftet für Schäden des Kunden nur insoweit als sie
oder deren Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zu Lasten fällt.
9.2 Eine
Haftung für mittelbare oder Mangelfolgeschäden sowie für Aus- und
Einbaukosten ist ausgeschlossen. Diese Bestimmung erstreckt sich auf
alle Schadensersatzansprüche.
10. Gerichtsstand
und Erfüllungsort
10.1 Erfüllungsort
und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen ist
Ludwigshafen. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckprozesse. Wir
sind jedoch befugt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu
verklagen.
10.2 Wir können
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen
Dritten übertragen, es sei denn, dass der Kunde innerhalb von vier
Wochen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung schriftlich
widerspricht; sofern wir für die Erfüllung der übertragenen Rechte
weiterhin haften, ist eine solche Mitteilung entbehrlich.
10.3 Die
Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Rechtsverhältnissen
mit ausländischen Bestellern.
11.
Schlussbestimmungen
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Kunden
unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Hinsichtlich des unwirksamen Teils
verpflichten sich die Vertragsparteien bereits jetzt, eine Regelung zu
treffen, die dem angestrebten Erfolg unter Beachtung der gesetzlichen
Vorschriften so nahe wie möglich kommt. In diesem Fall wird die
unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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